Schneeräumung und Winterdienst 2023/24
Die Mitarbeitenden des Werkhofs (Verantwortliche für den Schneeräumungs- und Winterdienst) haben sich vorbereitet, um auch in den kommenden Monaten das öffentliche Gehweg- und Strassennetz in der Gemeinde Bolligen für die Benützer*innen in möglichst gutem Zustand zu halten. Die Schneeräumungsarbeiten dienen der Verkehrssicherheit. Sie können nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme zur Zufriedenheit der Bürger*innen fristgerecht ausgeführt werden.
Behinderung durch abgestellte Motorfahrzeuge
Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Strassen und Parkplätzen, auf Gehwegflächen sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Jede Haftung für Schäden muss abgelehnt werden.
Haus- und Garagenzufahrten
Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer*innen beziehungsweise der Mieter*innen der betreffenden Objekte. Das kommunale Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Zudem ist es verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.
Pikett
Ab November 2023 bis Ende März 2024 wird der Zustand des Strassennetzes täglich ab 03.00 Uhr vom Pikettverantwortlichen überwacht. Wird ein Winterdiensteinsatz notwendig, bietet er das erforderliche Werkhofpersonal auf. Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung erfolgt nach Dringlichkeitsstufen.
Wir bitten Sie, gefährliche Strassenverhältnisse dem Verantwortlichen für den Notfall Pikettdienst (076 230 30 65) oder an die Bauverwaltung, (031 924 70 30), zu melden.
Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung