Gratis-Häckseldienst in Bolligen
Der April Häckseldienst findet vom Montag, 3. April 2023 bis Mittwoch, 5. April 2023 statt.
Was kann gehäckselt werden?
o Baum- und grober, langer Sträucherschnitt, Durchmesser max. 20 cm
o Verholzte Gartenpflanzen und Stauden
Was kann nicht gehäckselt werden?
o Feiner Hecken- und Sträucherschnitt
o Wurzelstöcke
Der Häckseldienst ist mit folgenden Einschränkungen für Obstbäume und Sträucher
gratis:
(Mehrbeanspruchungen werden den Benutzern mit CHF 180 pro Stunde in Rechnung gestellt)
o pro Haushalt bis 20 Min. gratis
o pro Landw. Betrieb bis 60 Min. gratis
Bereitstellung
Die Abfälle von Baum-, Hecken- und Sträucherschnitten sind zusammenzutragen und gebündelt oder in geordneten Haufen am Strassenrand oder auf dem Garagevorplatz jeweils am Montag bereitzustellen.
Das anfallende Häckselgut kann nicht abgeführt werden. Das beim Häckseln anfallende Material eignet sich gut zum Kompostieren oder zum Abdecken (Mulchen) von Rabatten.
Die Bauverwaltung nimmt Ihre online Anmeldung unter Onlineformulare bis und mit Mittwoch, 29. März 2023 gerne entgegen.
Bitte stellen Sie das Häckselgut ab Montag, 3. April 2023 bereit.
Bauverwaltung Bolligen