navigation
logo
 
schliessen
Neuigkeiten
17. Apr. 2020, 11:34 Uhr

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Waldbrandgefahr

Alle Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt.

Ausserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind muss ganz darauf verzichtet werden. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.

powered by anthrazit
  • Teilen
    • Seite per E-Mail empfehlen
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf XING teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • QR Code anzeigen
    • Abbrechen
  • Merkliste
    • Zur Merkliste hinzufügen
    • Abbrechen