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Neuigkeiten
27. Jan. 2021, 08:08 Uhr

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Auflage

Öffentliche Planauflage und Eröffnung des Gemeinderatsbeschlusses
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung (UeO) ZPP Nr. V Eisengasse

Der Gemeinderat Bolligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. Januar 2021 bis 01. März 2021 in der Bauverwaltung Bolligen öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeinde Bolligen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 11. Januar 2021, das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert
30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland erhoben werden.

Bolligen, den 27. Januar 2021
Der Gemeinderat

Erläuterungsbericht

Überbauungsplan

Überbauungsvorschriften

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