Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Gemeinderat - Ressortzuteilungen Legislatur 2025 - 2028
Zusammen mit den neuen Gemeinderatsmitgliedern wurden an der letzten Gemeinderatssitzung im alten Jahr die Ressortzuteilung festgelegt:
Präsidiales, Finanzen René Bergmann
Tiefbau Catherine Meyer
Planung und Umwelt Marianne Zürcher
Hochbau Christoph Frech
Bildung Carmen Dölle
Soziales Geo Taglioni
Sicherheit Petra Zimmermann
Das Vizepräsidium für 2025 übernimmt Catherine Meyer.
Kommissionswahlen durch den Gemeinderat
Im Nachgang zu den Urnenwahlen wurde aufgrund des Parteienproporz eine Zuteilung der Kommissionssitze im Rahmen des Parteienkonveniums besprochen. Die durch den Gemeinderat gewählten Kommissionen setzen sich wie folgt zusammen:
Hochbaubaukommission:
- Christoph Frech, FDP, von Amtes wegen
- Dähler Harry, EVP (bisher)
- Herger René, SP (neu)
- Kaufmann Martin, Mitte (bisher)
- Kunz Christian, SP (bisher)
- Pauli Markus, SVP (bisher)
- Zimmermann Andreas, FDP (bisher)
Planungskommission:
- Marianne Zürcher, SVP, von Amtes wegen
- Biedermann Birgit, FDP (bisher)
- Freiburghaus Markus, FDP (bisher)
- Kiser Thomas, SP (neu)
- Kramer Sonja, SP (bisher)
- Lor Bunmar Lisa Lysok, GLP (bisher)
- Wyler Christoph, SVP (bisher)
Tiefbaukommission:
- Meyer Catherine, Grüne Bantiger, von Amtes wegen
- Christen Adrian, SVP (bisher)
- Fleury Pascal, GLP (neu)
- Häusler Stephan, SP (neu)
- Ihly Adrian, Grüne Bantiger (bisher)
- Riesen Markus, FDP (bisher)
- Rükgauer Oliver, Mitte (neu)
Sicherheitskommission:
- Zimmermann Petra, FDP, von Amtes wegen
- Ammann Ralph, GLP (neu)
- Arnold Herger Felizitas, SP (bisher)
- Hasler Monika, FDP (bisher)
- Kipfer Michael, Mitte (bisher)
- Wittwer René, SVP (bisher)
- Zbinden Alice, Grüne Bantiger (neu)
Der Gemeinderat dankt allen Gewählten für die Bereitschaft, in den Kommissionen der Gemeinde Bolligen mitzuarbeiten.
Organisationsentwicklung
Der Gemeinderat hat Kenntnis genommen vom Zwischenbericht der Projektgruppe (PTOE) zum Stand der Organisationsentwicklung. Bis im März 2025 wird von der PTOE ein Entwurf des weiteren Projektbeschriebs für die Legislatur 2025 – 2028 erarbeitet. Vorgesehen ist, im Rahmen einer Klausur die Legislaturziele 2025 – 2028 festzulegen und die weiteren Schritte der Organisationsentwicklung zu definieren.Legislaturziele 2021 – 2024
An seiner letzten Sitzung der auslaufenden Legislatur hat der Gemeinderat kurz Rückschau auf die Legislaturziele 2021 – 2024 gehalten, einiges konnte umgesetzt, anderes musste aufgeschoben werden. Vertieft wird das Ergebnis an der Klausur des Gemeinderates im Frühjahr 2025 überprüft werden.Gemeindeverwaltung
Wie bereits informiert, konnte die Geschäftsleiterstelle auf den 1. März 2025 besetzt werden. Nach wie vor vakant ist die Stelle «Gemeindeschreiber*in». Der Gemeinderat hat vorläufig bis Ende März 2025 die Mandatslösung mit der Finances Publiques AG Bowil, Ursula Rubin als Gemeindeschreiberin ad Interim und Esther Gerber als Sachbearbeiterin, verlängert. Ein entsprechender Nachkredit über CHF 84'500 wurde genehmigt. Demgegenüber stehen nicht anfallende Lohnkosten von rund CHF 50'000.Sachplan Abfall, Mitwirkung Gemeinde Bolligen
Die Gemeinde Bolligen hat im Rahmen der Mitwirkung zum neuen Sachplan Abfall des Kantons Bern eine Stellungnahme verabschiedet. Darin fordert sie unter anderem klare Regelungen für PFAS-Grenzwerte sowie die finanzielle und fachliche Unterstützung der Gemeinden beim Umgang mit den belasteten Abfällen sowie die finanzielle Unterstützung für Massnahmen zur Reduktion von Fremdstoffen in Grüngut. Auch eine Schweizer Sortieranlage für Haushaltskunststoffe und Massnahmen zur Vermeidung von Plastik stehen im Fokus. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und Umweltbelastungen zu reduzieren. Der Gemeinderat hat die Stellungnahme am 25. November verabschiedet.Zusammenarbeitsvertrag Massnahmen Regelschule
Die Gemeinden Bolligen, Stettlen und Vechigen arbeiten im Bereich Massnahmen Regelschule (MR), früher IBEM (Integration und besondere Massnahmen), zusammen. Das Volksschulgesetz des Kantons Bern gibt vor, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und qualitativ hochwertige Bildung zu vermitteln. Die schulische Bildung sorgt mit Unterstützungsmassnahmen bei Lernschwierigkeiten, bei der sprachlichen oder kulturellen Integration sowie bei ausserordentlichen Begabungen dafür, dass den Schülerinnen und Schülern weitgehend der Besuch von Regelklassen möglich ist. Der bisherige Vertrag wurde überarbeitet, den aktuellen Gegebenheiten angepasst und vom Gemeinderat genehmigt.Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen
Aufgrund der erforderlichen Belegung der Turnhallen durch die Schulen mussten die Zeiten angepasst werden, in denen die Hallen für ausserschulische Nutzungen zur Verfügung stehen. Eine Belegung durch Vereine ist in der Regel ab 17.15 Uhr möglich. Auch weitere minimale Anpassungen in Abstimmungen mit dem Polizeireglement wurden vorgenommen.Diese teilweise bereits umgesetzten Änderungen werden in der Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen berücksichtigt. Im selben Rahmen wurde der Anhang III der Verordnung, die Hausordnung der Standorte überarbeitet. Die Änderungen treten auf den 01.01.2025 in Kraft. Die Verordnung samt den Anhängen kann auf der Gemeindeverwaltung oder der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.