Fördermassnahmen in Bolliger Privatgärten
Die Gemeinde Bolligen setzt sich aktiv für den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt ein und unterstützt verschiedene Naturschutzmassnahmen in Privatgärten finanziell. Zu den geförderten Projekten gehört das Anlegen von Ast- und Steinhaufen, Kopfweiden, Strauchgruppen, Holzbeigen sowie bestimmte Hochstamm-Obstbäume.
Beiträge werden ausschliesslich für neu angelegte Objekte ausgerichtet, die nach der Prüfung durch die Gemeinde Bolligen entstehen. Die geförderten Massnahmen müssen mindestens vier Jahre bestehen und den Vorgaben der Gemeinde entsprechen.
Bitte melden Sie Ihr Förderobjekt bis spätestens am 28. Februar 2025 unter folgender Seite an: www.bolligen.ch/foerderung.
Bei Fragen hilft Ihnen die Bauverwaltung telefonisch unter 031 924 70 30 und per E-Mail unter bauverwaltung@bolligen.ch gerne weiter.
Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung; Planung und Umwelt