Zurückschneiden von Bäumen und Hecken
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und insbesondere nachts mehr Sicherheit für alle.
Infos dazu finden Sie unter (www.bolligen.ch - Verwaltung - Dokumente – 5.2 Lichtraumprofil).
Eigentümer*innen von Privatparzellen sowie Strassenanstösser*innen werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Heikle Stellen im Strassen- und Trottoirbereich müssen bis spätestens Ende Juni 2024 zurückgeschnitten sein.
Der Leiter Tiefbau (Urs Erni: 031 924 70 32) steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau