Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Mit dem Frühling wachsen Pflanzen wieder stark. Überhängende Äste und dichte Hecken können die Sicht auf Strassen, Trottoirs, Verkehrsschilder und Beleuchtung beeinträchtigen – und so die Sicherheit gefährden.
Wir bitten Sie deshalb, Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Gehwegen rechtzeitig zurückzuschneiden.
Fristen:
- Heikle Stellen entlang von Strassen und Trottoirs: bis 15. Mai 2026
- Zweiter Rückschnitt: 17. August 2026
- Empfehlung: regelmässige Pflege das ganze Jahr über
- Zwischen März und Juli bitte auf brütende Vögel Rücksicht nehmen.
Weitere Infos: www.bolligen.ch/lichtraumprofil
Vielen herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Was passiert, wenn die Bäume und Sträucher nicht zurückgeschnitten werden?
Sollten die Fristen nicht eingehalten werden, lässt die Gemeinde die nötigen Arbeiten ausführen. Die Kosten dafür werden den Grundeigentümer*innen weiterverrechnet (gemäss Art. 73 Abs. 8, Strassengesetz).
Fragen?
Urs Erni hilft Ihnen gerne weiter:
Urs Erni, 031 924 70 32, urs.erni@bolligen.ch
Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau
