9. Nov. 2022, 18:13 Uhr
Gemeindepräsidium – Anordnung Ersatzwahl
Amtliche Mitteilung
Kathrin Zuber wird krankheitsbedingt per 31.3.2023 als Gemeindepräsidentin zurücktreten.
Folge dessen hat der Gemeinderat die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2021 - 2024 auf Sonntag, 19. Februar 2023 festgelegt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Abstimmungssonntag vom 12. März 2023 statt.
Zu wählen an der Urne nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) ist der*die Gemeindepräsident*in
Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürger*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimm- und wahlberechtigt sind.
Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn in der Gemeinde Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Die Eingabe muss enthalten:- Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der zu wählenden Person
- Name der einreichenden Partei oder Wählergruppe.
Termine
Einreichung der Wahlvorschläge:bis spätestens Montag, 12. Dezember 2022, 11:00 Uhr, beim Gemeindeschreiber,
Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen
Amtliche Publikation der bereinigten Wahlvorschläge im Anzeiger Region Bern
Mittwoch, 11. Januar 2023
Zustellung des amtlichen Wahlmaterials und des Werbematerials der Parteien/Wählergruppen
Woche 4 und 5.
Der Gemeinderat