Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und insbesondere nachts mehr Sicherheit für alle. Infos dazu finden Sie unter (www.bolligen.ch - Verwaltung - Dokumente – 5.2 Lichtraumprofil).
Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlichen Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art (auch landwirtschaftliche Kulturen) die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb die vorgeschriebenen Sichtbermen freizuhalten sind. Die Strassenanstösser werden hiermit dringend aufgefordert, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 15. November 2024 und im Laufe des Jahres (Grasschnitt ca. Mitte August) nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
Bei Nichteinhalten dieser Frist wird die Gemeinde diese Aufgabe übernehmen und die Anpflanzungen zurückschneiden lassen (Ersatzvornahme). Sämtliche Kosten werden der Grundeigentümerschaft jedoch in Rechnung gestellt.
Der Leiter Tiefbau (Urs Erni: 031 924 70 32) steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau