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Neuigkeiten
Publiziert am 16. Mär 2026, 18:13 Uhr

Private Wasserversorgung: Informationen für Eigentümer*innen

Information

In der Schweiz gilt für Trinkwasser eine gesetzliche Selbstkontrolle. Diese Pflicht betrifft nicht nur öffentliche Wasserversorgungen, sondern auch private Eigentümer*innen von Brunnen oder Quellen, wenn dieses Wasser als Trinkwasser genutzt wird.
Besonders wichtig: Sobald auch andere Personen mit Wasser versorgt werden – zum Beispiel Mieter*innen, Nachbar*innen oder weitere Haushalte – müssen die gesetzlichen Vorgaben zwingend eingehalten werden.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?
Massgebend sind insbesondere:
• die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)
• die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV)

Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Trinkwasser an Dritte abgeben, sind Sie verpflichtet:
1. Regelmässige Wasseruntersuchungen durchführen zu lassen
(mind. 1 x pro Jahr)

Die Analysen müssen in einem akkreditierten Labor erfolgen und umfassen:
• mikrobiologische Parameter (z.B. Keime)
• chemische Inhaltsstoffe

2. Die Wasserbezüger*innen mindestens 1x pro Jahr zu informieren
Die Information muss folgende Angaben enthalten:

• Bakteriologische Beurteilung
• Gesamthärte des Wassers in französischen Härtegraden (°f)
• Nitratgehalt (mit ausdrücklichem Hinweis, falls der Höchstwert von 40 mg/l überschritten wird)
• allfällige Ergebnisse zu speziellen Fremdstoffen
• Herkunft des Wassers (Quelle oder Grundwasser)

Empfehlung der Gemeinde
Die Gemeinde Bolligen empfiehlt privaten Brunnen- und Quellenbesitzer*innen, sich frühzeitig über ihre Pflichten zu informieren und die erforderlichen Kontrollen fristgerecht durchzuführen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität und zum Schutz der Gesundheit.

Unser Unterstützungsangebot
Gerne unterstützt Sie die Gemeinde Bolligen bei diesen Kontrollen.
Informationen zum Vorgehen und zu den Kosten erhalten Sie bei unserem Brunnenmeister: Rudolf Erhard, rudolf.erhard@bolligen.ch, 031 911 30 65.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau

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