Bargeldlose Parkplatzbewirtschaftung
Seit anfangs August verwendet Bolligen die bargeldlose Parkplatzbewirtschaftung.
Die Umstellung hat der Gemeinderat eingehend diskutiert und einen zukunftsgerichteten Entscheid gefasst. Parkuhren sind teuer und anfällig auf Vandalismus. Zudem ist der Umgang mit Bargeld in Bezug auf die Parkuhren immer komplizierter und aufwendiger.
Auch in diesem Fall hat der Gemeinderat eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen. Insbesondere die Kosten der Bargeldautomaten hat den Entscheid massgeblich beeinflusst. In diesem Sinne wurde die Umstellung auf die digitale Parkierung beschlossen, eine Umstellung, die schrittweise vielerorts Einzug halten wird. Wir sind uns bewusst, dass diese Umstellung nicht für alle einfach und gewöhnungsbedürftig ist.
Die Digitalisierung ist ein Prozess der unaufhaltsam voran schreitet und vor der Verwaltung nicht Halt macht. In vielen Bereichen ist die Gemeinde der kantonalen Gesetzgebung verpflichtet. Die Gesetzgebung über die digitale Verwaltung ist am 1. März 2023 in Kraft getreten. Kernpunkt ist das digitale Primat: Alle Behörden müssen digital arbeiten und kommunizieren, ausser sie können ihre Aufgabe so nicht wirksam erfüllen. Die Gemeinde Bolligen ist somit verpflichtet in vielen Bereichen, wie im Bau (E-Bau), Einwohnerdienste (E-Anmeldung), Geschäftsverwaltung und anderen Bereichen auf digitale Applikationen umzustellen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sicherheit.
Einwohnergemeinde Bolligen
Abteilung Sicherheit