Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Personalrechtliche Grundlagen
Der Gemeinderat hat die Personalverordnung bezüglich Probezeit und Kündigungsfrist angepasst. Zudem wurde berücksichtigt, dass per 01.06.2022 Entschädigungen und Spesen des Gemeinderates im Reglement über die Entschädigungen und Spesen (ESR) geregelt sind. Zudem wurde im Anhang II Stellenstruktur, die neue Geschäftsleiterstelle eingefügt und der Anhang III bezüglich Entschädigungsregelungen angepasst.
Die Teilrevision der Verordnung wird vorschriftsgemäss publiziert werden. Bitte beachten Sie dazu die separate Publikation im amtlichen Anzeiger.
Gemeindeverwaltung
Gestützt auf die aktuelle personelle Situation im Stab und der Abteilung Einwohnerdienste/Sicherheit hat der Gemeinderat zur Sicherstellung des Betriebs und für die Einarbeitung der neuen Gemeindeschreiberin und zur Unterstützung des neuen Geschäftsleiters sowie für die Überbrückung infolge Absenzen und der Kündigung des Abteilungsleiters Einwohnerdienste und Sicherheit die Mandatslösung kurzfristig erweitert und für die Einarbeitung verlängert. Die erforderlichen Nachkredite wurden genehmigt.
Schulraumplanung
Der Gemeinderat hat von den Vorbereitungsarbeiten der Projektgruppe für das Auswahlverfahren eines Planungsteams Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen genehmigt. Vorgesehen ist in einem ersten Schritt einen Generalplaner zu beauftragen. Die Kosten für die Ausschreibung werden berechnet und anschliessend dem zuständigen Organ ein Kreditantrag unterbreitet, bevor eine Ausschreibung erfolgt.
ZPP VI «Pfrundland» – Verzicht auf Überbauungsordnung
Im Jahre 2014 wurde für das Pfrundland ein Infrastrukturvertrag abgeschlossen und die Grundlagen zu einer verdichteten Wohnüberbauung gelegt. Im Rahmen eines Projektwettbewerbes im qualitätssichernden Verfahren nach Art. 122a Bauverordnung (BauV) wurde ein Vorhaben erarbeitet und genehmigt. Im Rahmen der Beurteilung des Baugesuchs entscheidet die Gemeindebehörde über den definitiven Verzicht auf die Überbauungsordnung. Der Entscheid des Gemeinderates vom 17.02.2025 über den definitiven Verzicht einer Überbauungsordnung wird mit dem Bauentscheid eröffnet und ist mit diesem zusammen von den legitimierten Parteien mit einer Baubeschwerde anfechtbar.
Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat