Gemeindeversammlung vom Dienstag, 7. Juni 2022 20:00 Uhr im Kirchgemeindehaus Bolligen
Traktanden
- Jahresrechnung 2021
Genehmigung - Arealentwicklung Bahnhof Bolligen – Grundlagenbeschluss für die Errichtung eines attraktiven Ortsteils.
Beschlussfassung zur Änderung des kommunalen Baureglements (Anhang 2) und zur Änderung des Zonenplans 1 betreffend ZPP Nr. VII, Bahnhof Ost und ZPP Nr. XII, Bahnhof West - Reglement über die Entschädigung und Spesen (ESR)
Genehmigung des neuen Reglements über die Entschädigungen und Spesen (ESR) mit Inkraftsetzung per 1.1.2023 - Kreditabrechnungen – Kenntnisnahmen
- Wasserleitungsersatz im Projektperimeter Wärmeverbund Bolligen-Stettlen
- Wasserversorgung – Netzerweiterung Bahnhof – Höheweg – Hühnerbühlstrasse
- Sanierung des Strassennetzes 2015 – 2019
- Oberstufenzentrum Eisengasse (OzE) – Gesamtsanierung 2020 - 2027 - Verschiedenes
Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zusammen mit der Ausweiskarte zugestellt.
Zusätzliche Unterlagen zu den Traktanden können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, bezogen oder via Gemeinde-Homepage www.bolligen.ch ausgedruckt werden.
Rechtsmittelbelehrung
-Gegen das Zustandekommen der Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.
- Soweit Vorbereitungshandlungen zur Gemeindeversammlung angefochten werden sollen, ist die Beschwerde innert 10 Tagen seit der Bekanntgabe der Traktanden im amtlichen Anzeiger einzureichen.
- Mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen können innerhalb von 30 Tagen ab Publikation der Ergebnisse das Referendum ergreifen. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat die Vorlage einer Urnenabstimmung.
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Der Gemeinderat