Öffentliche Planauflage – Änderung des Zonenplans 1 in Habstetten, Gebiete Schlupfstrasse und Zälgli
Der Gemeinderat Bolligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die folgenden Unterlagen für eine «Änderung des Zonenplans 1 (Habstetten, Gebiete Schlupfstrasse und Zälgli) zur öffentlichen Auflage:
- Änderung Zonenplan 1 vom 1. Mai 2024
- Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV vom 1. Mai 2024
- Vorprüfungsbericht des AGR vom 9. Juni 2023
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 5.6.2024 bis und mit 8.7.2024 in der Bauverwaltung Bolligen öffentlich auf. Die Akten sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter www.bolligen.ch ► Projekte ► Bauverwaltung | Ressort Planung) verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b, Abs. 1 BauG).
Bolligen, 27. Mai 2024
Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat