Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2022
241 Stimmbürger*innen oder 5.3% von insgesamt 4'584 Stimmberechtigten waren anwesend.
1. Jahresrechnung 2021: Die Rechnung mit einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von 231'278.19 Franken wurde mit grossem Mehr und einer Gegenstimme genehmigt.
2. Arealentwicklung Bahnhof Bolligen – Die Änderung des kommunalen Baureglements, Anhang 2 und der Zonenplan 1 betreffend ZPP Nr. VII, Bahnhof Ost und ZPP Nr. XII, Bahnhof West wurde mit 132 Ja- zu 83 Nein-Stimmen genehmigt.
3. Das neue Reglement über die Entschädigungen und Spesen (ESR) mit Inkraftsetzung per 1.1.2023 wurde nach Genehmigung folgender Anpassungen mit grossem Mehr und einer Gegenstimme genehmigt:
- Artikel 3 Abs. 1 des Reglements über die Entschädigungen und Spesen wird geändert, so dass die heutige Besoldung
von jährlich rund 85000 Franken erhalten bleibt. Die fixe Besoldung des Gemeinderatspräsidiums entspricht der
Einstufung Gehaltsklasse 24 (statt 26) mit Gehaltsstufe 75 (statt 70) gemäss Gehaltsklassentabelle des Kantons
Bern, wobei der Beschäftigungsgrad gemäss Art. 54 der Gemeindeverfassung (GEB) zu berücksichtigen ist.
- Artikel 13 Entschädigung bei Nichtwiederwahl ins Gemeindepäsidium und Artikel 11 Absatz 2 werden ersatzlos gestrichen.
4. Die Kreditabrechnungen "Wasserleitungsersatz im Projektperimeter Wärmeverbund Bolligen-Stettlen", "Wasserversorgung – Netzerweiterung Bahnhof-Höheweg-Hühnerbühlstrasse", "Sanierung des Strassennetzes 2015-2019" und "Oberstufenzentrum Eisengasse (OzE) – Gesamtsanierung 2020-2027, Planungskredit" wurden zur Kenntnis genommen.
Fakultatives Referendum
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation im amtlichen Anzeiger eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens am Freitag, 15. Juli 2022 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, eingereicht sein.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2022 liegt vom 15. Juni 2022 bis
und mit 6. Juli 2022 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat