Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 - Ergebnisse
1. Jahresrechnung 2023
Die Rechnung mit einem Gewinn von Fr. 1'572'149.80 im allgemeinen Haushalt (vor zusätzlichen Abschreibungen) wurde einstimmig genehmigt.
2. Arealentwicklung Bolligenstrasse «VistaRotonda»
Die Ueberbauungsordnung (UeO) «VistaRotonda» mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3 wurde einstimmig beschlossen.
3. Organisationsentwicklung (OE) – Neue Führungsstruktur
Der Antrag der SVP Bolligen auf Rückweisung und Überarbeitung der Vorlage an den Gemeinderat wurde mit 32 Ja- und 154 Nein-Stimmen klar abgelehnt. In der Schlussabstimmung stellte der Versammlungsleiter eine klare Mehrheit fest für die Genehmigung des beantragten Verpflichtungskredits der wiederkehrenden Ausgaben von Fr. 200'000.00 für die neue Führungsstruktur.
4. Bestattungs- und Friedhofreglement – Teilrevision
Die Gemeindeversammlung genehmigte einstimmig die Teilrevision des Bestattungs- und Friedhofreglements per 1.1.2025.
5. Kreditabrechnungen – Kenntnisnahmen
- Musikschulhaus Bolligen – Neubau
Die Kreditabrechnung im Betrag von Fr. 4'456'796.10 mit einer Unterschreitung von Fr. 43'203.90 gegenüber dem Kreditbeschluss von 4,5 Mio. Franken wurde zur Kenntnis genommen.
- Pfrundschüür, Kirchstrasse – Umbau und Einbau Kindergarten
Die Kreditabrechnung im Betrag von Fr. 904'161.85 mit einer Überschreitung von Fr. 4'161.85 gegenüber dem Kreditbeschluss von Fr. 900’000.00 wurde zur Kenntnis genommen.
Fakultatives Referendum
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der amtlichen Bekanntmachung (ePublikation.ch vom 13.6.2024) eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens am Montag, 15. Juli 2024 bei der Gemeindeverwaltung Bolligen, Stab, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, eingereicht sein.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 liegt vom Montag, 24. Juni 2024 bis und mit Montag, 15. Juli 2024 bei der Gemeindeverwaltung, Stab, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Einwohnergemeinde Bolligen
Stab / Gemeindeschreiber