Neue Parkgebühren ab dem 1. August 2024 und Aufhebung der Parkuhren zur Überführung auf Bezahlung mit Smartphone.
Nach mehreren Beschlüssen im Gemeinderat werden die Preise und die Bezahlung des Parkvorgangs ab dem 1. August 2024 wie folgt angepasst:
Gebühren für Parkplätze auf öffentlichen Strassen (Blaue und Weisse Zonen 101, 201, 204)
Gebühr pro Parkzone: neu Fr. 30.- pro Monat bzw. neu Fr. 300.- pro Jahr
Tagesbewilligung: neu Fr. 10.-
Gebühr für alle Parkzonen: neu Fr. 30.- pro Monat bzw. neu Fr. 300.- pro Jahr.
Tagesbewilligung: neu Fr. 10.-
Gebühren für Park + Ride-Anlagen (Zonen 1 und 2)
bis 4 Std. = neu mind. Fr. 4.-, weitere Std. = neu Fr. 1.-, Tag: neu Fr. 10.-.
Arbeits- und Wohnort Bolligen: neu Fr. 50.- pro Monat bzw. neu Fr. 500.- pro Jahr.
Auswärtiger Wohnsitz: neu Fr. 80.- pro Monat bzw. neu Fr. 800.- pro Jahr.
Auf die Bezahlung mit Bargeld und Kreditkarten wird bei den Parkzonen der Gemeinde Bolligen künftig verzichtet. Der Parkvorgang kann nur noch mittels Smartphones (easypark, parkingpay, Twint etc.) bezahlt werden. Entsprechende QR-Codes werden bei den Parkzonen installiert.
Parkieren leicht gemacht!
Parkieren in Bolligen ganz ohne Parkkarte, Vignette oder Bargeld. Dank Parkingpay läuft die Parkbewilligung über das Kontrollnummernschild - eine Vignettenpflicht entfällt. Alles was Sie dafür brauchen, ist ein Benutzerkonto bei Parkingpay.ch. Einmal eingeloggt kann das Parkieren schon fast losgehen. Mit der App von Parkingpay.ch können Sie Parkvorgänge starten und wieder beenden. Sollten Sie eine Monats- oder gar Jahresbewilligung benötigen, so ist der Gang zur Gemeinde unumgänglich.
Um eine Monats- oder Jahresbewilligung zu beantragen ist das Gesuchformular ausgefüllt mit einer Kopie des Fahrzeugausweises bei der öffentlichen Sicherheit einzureichen. Je nach Zone sind dem Gesuch weitere Unterlagen beizulegen.
Nachdem das Gesuch geprüft wurde, wird Ihnen die Parkbewilligung auf das Kontrollnummernschild geladen. Die Gebühren sind bei einer erstmaligen Bewilligung bar oder mit Karte am Schalter zu bezahlen. Für eine Verlängerung der Bewilligung sind die Parkkartenbesitzer*innen selbst zuständig. Die Gemeindeverwaltung fordert nicht zu einer Verlängerung auf.
Das Formular finden Sie unter https://www.bolligen.ch/de/inhalte/privatpersonen/Parking.php
Einwohnergemeinde Bolligen
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